Vorzugstarife Swisscom

Merkblatt für SRK Freiwillige und Mitarbeitende

1. Gegenstand und Voraussetzungen

Durch die vertragliche Abmachung zwischen der Swisscom AG und dem SRK gelangen Freiwillige sowie Mitarbeitende in den Genuss von Swisscom Mobiltelefonabonnementen zu Vorzugskonditionen.

2. Anspruchsberechtigung / Voraussetzungen

Alle Mitarbeitenden, nach Abschluss der Probezeit und welche sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden, sowie die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen, sind anspruchsberechtigt.

Ebenfalls sind Freiwillige sowie die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen anspruchsberechtigt.

Die Abonnemente müssen auf das SRK übertragen werden. Die Geräte verbleiben im Privatbesitz der Freiwilligen/Mitarbeitenden und der Kauf neuer Geräte ist Privatsache. Die monatliche Rechnungsstellung erfolgt durch die Swisscom direkt an die Freiwilligen/Mitarbeitenden. Diese können wählen, ob sie die Rechnung per E-Mail oder per Post (zusätzlich CHF 2.90 für Papierrechnung) wünschen. Die Einzahlung am Postschalter kostet pauschal CHF 3.00.

Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen (ebenfalls von den Angehörigen im gleichen Haushalt) meldet die Swisscom dem SRK und bei SRK Mitarbeitenden werden die Kosten direkt vom Gehalt abgezogen. Das SRK behält sich im Wiederholungsfall vor, betroffene Freiwillige/Mitarbeitende und deren Angehörige von den Vorzugskonditionen auszuschliessen.

3. Tarife

NATEL® go Swiss Premium für CHF 23.15 (inkl. MwSt.)

Achtung: 09xx Nummern können gemäss Bundesgerichtsentscheid zur Verhinderung von Geldwäscherei
bei Geschäftsanschlüssen (das vergünstigte Swisscom Mobilfunkabo ist ein Geschäftsanschluss)
nicht mehr angerufen werden.

4. An- & Abmeldung

Bisheriges Swisscom-Abonnement

Ausfüllen des Web-Formulars. Die Übernahme der Rufnummer wird danach in die Wege geleitet. Das Abonnement ist nur losgelöst von kombinierten Packages gültig. Wir empfehlen euch, vorgängig abzuklären, ob das Lösen eines Abonnements zum Vorzugstarif rentabel ist (es könnten allfällige Mehrkosten auf Internet & TV entstehen).

Neues Abonnement (mit neuer Rufnummer)

Abschluss des Neuabonnements durch Ausfüllen des Web-Formulars.

Übertragung eines Abonnements eines anderen Anbieters als Swisscom

Vorgängige Abklärung der Ausstiegsbedingungen aus dem bisherigen Vertrag durch die Freiwilligen/Mitarbeitenden und Ausfüllen des Web-Formulars. Die Nummernportierung wird danach in die Wege geleitet.

Achtung:

Bei der Portierung der Rufnummer eines anderen Anbieters zu Swisscom oder einem Neuabschluss eines Abos fällt eine einmalige Aufschaltgebühr von CHF 19.95 an, welche nicht vom SRK übernommen wird.

5. Austritt des Freiwilligen oder Mitarbeitenden aus dem SRK oder Wegzug des im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen

Bei Austritt aus dem SRK oder Wegzug der Angehörigen aus dem gleichen Haushalt muss ein privates Abonnement abgeschlossen und die Rufnummer übernommen werden. Dazu zwingend das Formular «Übernahmeerklärung Rufnummer» vor dem Austritt / Wegzug ausfüllen und per Post einsenden an Daniel Bieri, IT-Fachmitarbeiter (Adresse siehe Punkt 7). Bei Nichtübernahme der Rufnummer bitte Information an Daniel Bieri. Die Kündigung des Abonnements wird in die Wege geleitet.

6. Haftung

Die Freiwilligen/Mitarbeitenden haften für sämtliche Kosten, die aus der Benützung ihres Mobiltelefonabonnements und jenen ihrer Angehörigen entstehen. Das SRK ist verpflichtet, entsprechende Forderungen der Swisscom durch Lohnabzug sicherzustellen.

7. Kontaktperson bei Fragen

Ansprechperson bei allfälligen Fragen ist Daniel Bieri, IT-Fachmitarbeiter des SRK Kanton Bern:

Herr Daniel Bieri
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern
Bernstrasse 162
3052 Zollikofen
daniel.bieri@srk-bern.ch
031 919 09 20